Schriftverkehr in Personalangelegenheiten...
Vieles von dem, was früher mündlich erfolgte, muss nun schriftlich gemacht werden. So sind Kündigungen wegen
Vertragsverletzung durch den Arbeitnehmer (z.B. zu spät kommen) meist nur nach vorheriger Abmahnung möglich. Die Kündigung muss auch schriftlich erfolgen.
In dem Schriftverkehr-Modul finden Sie deshalb Vorlagen für den regelmäßig vorkommenden Schriftverkehr sowie
einen Fragebogen für die Neueinstellung. Die Daten des Mitarbeiters werden automatisch an der richtigen Stelle in den Text übernommen. So erhalten Sie schnell und einfach den richtigen Brief fertig ausgedruckt.
Arbeitsverträge...
Es gibt zwar keine direkte gesetzliche Vorschrift, dass Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden
müssen. Jedoch schreibt das Nachweisgesetz in §2 eine schriftliche Niederlegung aller wesentlichen Punkte vor. Ausserdem ist es im Konfliktfall besser, alle Vereinbarungen schriftlich zu haben.
Kein Problem mit unserem Arbeitsvertrag-Modul. Ob Gehalts-
oder Lohnempfänger, ob Teilzeit oder geringfügig Beschäftigte – hier finden Sie den passenden Vertrag. Optimal formuliert und mit automatischer Übernahme der Daten des Mitarbeiters.
Die inhaltliche Gestaltung von Arbeitsverträgen ist an keine Vorgaben gebunden. Allerdings hat der
Gesetzgeber einen Mindeststandard der Arbeitsbedingungen für den Arbeitnehmer festgeschrieben. Dieser Mindeststandard darf im Arbeitsvertrag nicht unterschritten werden.
Zeugnis-Generator
Beim Ausscheiden hat der Mitarbeiter Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dabei kann er zwischen einem einfachen
und einem qualifizierten Zeugnis wählen.
Da das Zeugnis normalerweise erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ausgestellt wird kann er für eine
Bewerbung in der Kündigungszeit auch ein Zwischenzeugnis verlangen.
Gerade bei einem qualifizierten Zeugnis sind eine Reihe von gesetzlichen Vorschriften und durch die
Rechtsprechung entwickelte Grundsätzen zu berücksichtigen.
Kein Problem mit unserem Zeugnis-Generator. Damit erstellen
Sie schnell und einfach das gewünschte Zeugnis.
Weiter...
|